Schweiz
Paintball-Markierer dürfen nicht überall verwendet werden. Das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem, so genanntem umfriedeten, Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss somit abgesperrt sein (z. B. Zaun), so dass sich kein unbeteiligter Passant in die Schusslinie verirren kann, und es muss derart beschaffen sein, dass daraus kein Schuss nach außen dringt (z. B. Fangnetze, mind. 3 m hoch). Das Spielen beispielsweise im öffentlichen wie auch in privaten Wald verstößt somit gegen das Waffen-, Natur-, und Jagdgesetz. Auf Anzeige wird wegen Gefährdung Dritter, Störung von Wildtieren und Umweltverschmutzung durch die Farbe ermittelt. Bußen bis 5000 CHF und bedingten Gefängnisstrafen sind möglich. Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen auch gestattet, zudem müssen die nötigen Genehmigungen von Gemeinden und Behörden erteilt werden. Diese Gelände werden genaustens geprüft und durch Spezialisten abgenommen. Erfüllt ein Spielfeld die Anforderungen, wird es zum Spielen freigegeben.
Im Kanton Zürich ist Paintball im Wald seit Anfang 2008 nicht mehr möglich, da die entsprechenden Bewilligungen nicht mehr erteilt werden.
Quelle: wikipedia



Rechtliche Situation